Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eventverleih – festbereit
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge, Angebote und Auftragsbestätigungen zwischen festbereit, Bachstraße 14 71726 Benningen am Veranstaltungstag, Sylvia Bäuerle und dem Kunden.
Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Übergabe des Mietgegenstandes zustande.
Der Mieter bestätigt mit Vertragsabschluss die Anerkennung dieser AGB.
3. Mietgegenstand
Vermietet werden Eventmodule und Zubehör (z. B. Zelte, Eventgeräte, Spielmodule etc.).
Der Mietgegenstand bleibt Eigentum des Vermieters.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände pfleglich und sachgemäß zu behandeln.
4. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände und endet mit der vereinbarten Rückgabe.
Verspätete Rückgaben werden zusätzlich berechnet.
5. Lieferung, Auf- und Abbau
Lieferung, Auf- und Abbau erfolgen nach individueller Vereinbarung.
Der Kunde stellt sicher, dass der Veranstaltungsort geeignet und frei zugänglich ist.
Wartezeiten oder zusätzliche Aufwände durch fehlende Voraussetzungen können gesondert berechnet werden.
6.Nutzung der Mietgegenstände
Der Mieter ist verpflichtet, alle Sicherheits- und Nutzungshinweise zu beachten.
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Bei Hüpfburgen oder ähnlichen Geräten ist eine Aufsichtsperson zu stellen.
Die Nutzung bei starkem Wind, Sturm oder extremen Wetterbedingungen ist untersagt.
7. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden oder Verlust der Mietgegenstände während der Mietdauer. Der Mieter haftet auch für Schäden oder Diebstahl während der Mietzeit, die durch Dritte verursacht werden, auch wenn die Identität nicht bekannt ist.
Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Für Personenschäden bleibt die gesetzliche Haftung unberührt.
9. Zahlungen und Zahlungsverzug
Der Mietpreis ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen.
Mietartikel müssen bei einer Abholung sofort vor Ort in Bar oder per Überweisung bezahlt werden.
Aufträge mit Lieferung/Abholung und/oder Auf/Abbau sind ohne Abzug bei Auftragsbeginn in Bar oder am Tag des Auftragsbeginn auf das in dem Angebot/Auftragsbestätigung/Rechnung untenstehende Konto zu überweisen.
9.1 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Verzug. Ab Eintritt des Verzugs ist der Betreiber/Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzlichen zulässigen Kosten für Mahnungen und die Beitreibung der Forderung zu berechnen. Erfolgt trotz Mahnung keine fristgerechte Zahlung, ist der Betreiber/Vermieter berechtigt, offene Forderungen an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zur weiteren Bearbeitung zu übergeben. Die dadurch entstehenden gesetzlich erstattungsfähigen Kosten sind vom Kunden zu tragen.
9.2 Der Betreiber behält sich vor, offenen oder überfällige Forderungen weitere Leistungen, Reservierungen, Buchungen, Veranstaltungen oder den Abschluss neuen Verträge bis zu vollständiger Begleichung sämtlicher offenen Beträge zu verweigern oder auszusetzen.
10. Stornierung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Es gelten folgende Stornogebühren:
bis 48 Stunden vor Auftragsbeginn: kostenfrei
Unter 48 Stunden vorher: 50 % des Mietpreises
24 Stunden vorher am Veranstaltungstag: 100 %
Bei schlechten Wetterbedingungen gilt ein Sonderstornierungsrecht in Absprache mit dem Vermieter. Hierbei liegt die Entscheidung auf Stornierungskosten ganz beim Vermieter.
11. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
höhere Gewalt vorliegt
Sicherheitsrisiken bestehen
der Veranstaltungsort ungeeignet ist
12.Wetterbedingungen
Bei Outdoor-Veranstaltungen trägt der Mieter das Wetterrisiko. Eine kostenfreie Stornierung aufgrund schlechten Wetters ist nicht ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand 01.06.2026, Benningen am Neckar